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Verleihbedingungen

Die Stadt- und Kreisbildstelle Pirmasens/Zweibrücken verleiht AV-Medien unentgeltlich an Schulen und Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Rheinland-Pfalz.
Die ausgeliehenen AV-Medien dürfen nur zum Zwecke der Schule und außerschulischen Bildung im nichtgewerblichen öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten; insbesondere die Vervielfältigung der AV-Medien ist nicht gestattet.
Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen. Die Kosten für den Rücktransport trägt in allen Fällen der Entleiher. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist in Abstimmung mit dem Medienzentrum möglich, sofern die AV-Medien nicht anderweitig vorbestellt sind. Vorbestellungen sollten frühestmöglich vor dem geplanten Einsatz erfolgen.
Im Interesse aller Entleiher ist auf die pünktliche Rückgabe der ausgeliehenen AV-Medien zu achten. Angemahnt werden AV-Medien, deren Rückgabedatum um drei Tage überschritten ist. Bei Beschädigung oder Verlust von ausgeliehenen AV-Medien haftet der Entleiher.
Wiederholte Verstöße gegen die Verleihbedingungen führen zum befristeten Ausschluss vom Verleih.

Auch in Pirmasens bzw. Zweibrücken buchbar

Ab sofort können Ausleiher der Stadt- und Kreisbildstelle Pirmasens/Zweibrücken sowohl in Pirmasens als auch in Zweibrücken Medien entleihen. Zum Suchen eines Mediums in dem Bestand des anderen Standortes muss vor Beginn der Suche der die Eingabe für „Standort“ entsprechend geändert werden. Die Bestellung der Medien geht dann direkt an den jeweiligen Standort, der sie bearbeitet und die Medien an die „Heim“-Bildstelle schickt. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.



 
 


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